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Allgemeine Verkaufsbedingungen





            (2)  Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an   Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis
              Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich   zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
              schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware Waren   (6)  Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu
              erfolgen, oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird.  geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der
            (3)  Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen   Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften
              Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzu-  zurückzugeben.
              treten und/oder die Vorbehaltsware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts   (7)  Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
              herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des   Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe
              Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den   der gesetzlichen Regelungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein
              Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte   Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus
              nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung   entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.
              gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.  (8)  Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu
            (4)  Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die Vorbehaltsware im ordnungs-  setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften
              gemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten   entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
              ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.          Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
            (a)  Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung   (9)  Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen
              der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller   nur nach Maßgabe von § 10 dieser AVB und sind im Übrigen ausgeschlossen
              gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren
              Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte   § 10 Sonstige Haftung
              der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende   (1)  Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes
              Erzeugnis das Gleiche wie für Vorbehaltsware.      ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach
            (b)  Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen   den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
              Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils   (2)  Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober
              gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die   Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbe-
              in Absatz (2) genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen   schränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
              Forderungen.                                     a)  für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
            (c)  Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die   b)  für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren
              Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber   Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und
              nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfah-  auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem
              rens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der   Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
              Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren   Schadens begrenzt.
              Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen   (3)  Die sich aus Abs. (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten
              Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir   sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir
              in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung   nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel
              der Vorbehaltsware zu widerrufen.                  arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben,
            (d)  Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Gesicherten Forderungen um mehr   und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
              als 10 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.   (4)  Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur
            (5)  Generell trifft den Käufer die Verpflichtung, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und   zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies
              die auf eigene Kosten gegen die üblichen Schadensrisiken wie Feuer, Wasser und Diebstahl   Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gemäß §§ 650, 648) wird ausgeschlossen. Im
              in ausreichender Höhe zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung gelten in Höhe des   Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
              Warenwertes zuzüglich uns etwaig entstehender Kosten und Auslagen als abgetreten. Der
              Käufer ist verpflichtet, uns im Falle einer Pfändung der Vorbehaltsware oder der uns abgetre-  § 11 Verjährung
              tenen Forderungen gegen seine Abnehmer sofort zu benachrichtigen und die Kosten eines   (1)  Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche
              möglichen Interventionsprozesses vorzuschießen; er hat diese Kosten endgültig zu tragen,   aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Gefahrenübergang.
              wenn der Prozessgegner sie nicht erstattet.      (2)  Die vorstehende Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersat-
            (6)  In jedem Fall sind wir berechtigt, falls konkret Gefahr für die Vorbehaltsware und damit uns   zansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung
              zustehenden Ansprüchen besteht, selbst oder durch Beauftragte Zugriff auf die Vorbehaltsware   der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer
              zu nehmen und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die uns zustehenden   kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in
              Rechte nicht beeinträchtigt oder vereitelt werden. Dies schließt für den Zutritt zum Lagerplatz   jedem Fall unberührt.
              der Vorbehaltsware die Zustimmung des Käufers mit ein. Ist die Vorbehaltsware bei Dritten
              gelagert, verpflichtet sich der Käufer, auch deren Zustimmung bereits zum Zeitpunkt der   § 12 Rückruf
              Lagerung der Ware zu verlangen.                  (1)  Der Käufer informiert den Verkäufer unverzüglich, wenn er Kenntnis von einer Verbraucherbe-
                                                                 schwerde, einem negativen Testergebnis, Auffälligkeiten bei Beprobungen oder behördlichen
            § 8 Verwendung und Beschaffenheit der Ware           Beanstandungen zu der Ware des Verkäufers erlangt. Der Käufer unterstützt den Verkäufer bei
            (1)  Soweit die Verwendung der vom Verkäufer gelieferten Ware oder die aus der Verwendung der   der Aufklärung von Hinweisen zu Qualitätsmängeln und/oder Sicherheitsbedenken.
              Ware entstehenden Erzeugnisse gesetzlichen Vorschriften unterliegen (z. B. bei der Verwen-  (2)  Sollten dem Käufer Umstände bekannt werden, aufgrund derer eine stille Rücknahme, ein
              dung der Ware als oder für Nahrungs- oder Genussmittel) und soweit dies nicht ausdrücklich   Rückruf der Ware oder eine öffentliche Warnung zu prüfen ist, hat er den Verkäufer unverzüglich
              abweichend vereinbart wird, liegt es im Verantwortungsbereich des Käufers zu prüfen, ob die   und detailliert hierüber zu informieren. Alle relevanten Dokumente, Kontaktdaten und übrigen
              Ware für diese Verwendung geeignet ist und ob die Erzeugnisse den einschlägigen gesetzlichen   Informationen sind unaufgefordert und unverzüglich an den Verkäufer weiterzuleiten und es ist
              Vorschriften entsprechen.                          ein zentraler Ansprechpartner mit den erforderlichen Entscheidungsbefugnissen beim Käufer
            (2)  Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, stellen in der Natur der Ware liegende   für die weitere Abstimmung zu benennen.
              Qualitätsschwankungen, insbesondere in der Natur der Ware liegende Geruchs-, Geschmacks-,   (3)  Über eine Rücknahme oder einen Rückruf der Ware sowie über eine öffentliche Warnung
              Farb- oder Konsistenzschwankungen, keinen Mangel dar und begründen keine Gewährleis-  entscheidet ausschließlich der Verkäufer. Er stimmt sich hierzu mit dem Käufer ab.
              tungsansprüche des Käufers.                      (4)  Sofern der Käufer eine Rücknahme, einen Rückruf oder eine öffentliche Warnung von durch
            (3)  Aus technischen Gründen können bei manchen Druckverfahren für Verpackungen Passerdif-  ihn weiterverarbeiteter Ware erwägt, stimmt er sich hierüber vorab mit dem Verkäufer ab.
              ferenzen sowie geringfügige Farbabweichungen nicht vermieden werden. Diese stellen keinen   Eine Kommunikation gegenüber Dritten erfolgt ausschließlich mit vorheriger schriftlicher
              Mangel dar und begründen keine Gewährleistungsansprüche des Käufers.  Zustimmung durch den Verkäufer.
            (4)  Bei verderblichen Waren setzt die vereinbarte Mindesthaltbarkeit den sach- und fachgerechten   (5)  Der Verkäufer steht im Falle einer Rücknahme, eines Rückrufes oder einer öffentlichen Warnung
              Umgang mit der Ware (insbesondere Lagerung und Transport) durch den Käufer voraus.  ausschließlich für solche Kosten oder Schäden des Käufers ein, deren Übernahme er vorab
            (5)  Soweit der Käufer Rohstoffe oder Materialien beistellt, die wir zur Herstellung von Ware oder   in Textform zugestimmt hat oder die durch sein schuldhaftes Verhalten entstanden sind. Die
              zu Verpackungszwecken verwenden, trägt der Käufer die uneingeschränkte Verantwortung   Regelungen des § 10 dieser AVB bleiben unberührt.
              dafür, dass diese Rohstoffe und Materialien frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Der Käufer
              stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einem Sach- oder Rechtsmangel   § 13 Geheimhaltung
              dieser Rohstoffe oder Materialien beruhen.       (1)  Der Käufer hat vertrauliche Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des
                                                                 Verkäufers, die ihm vom Verkäufer als solche anvertraut oder bekannt geworden sind, während
            § 9 Mängelansprüche des Käufers                      der Laufzeit des Vertrages und auch nach dessen Beendigung geheimzuhalten.
            (1)  Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlie-  (2)  Unterlagen oder Daten über vertrauliche Informationen sowie Betriebs- und Geschäfts-
              ferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt   geheimnisse, die dem Käufer anvertraut wurden, hat der Käufer unverzüglich nach seiner
              ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung   auftragsgemäßen Benutzung, spätestens jedoch bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, an
              der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat   den Verkäufer zurückzugeben bzw. zu löschen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung
              (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen,   elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
              wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch
              Einarbeitung in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.  §  14 Datenschutz
            (2)  Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene   Hinsichtlich der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf die geson-
              Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschrei-  derte Datenschutzerklärung des Verkäufers (abrufbar unter www.kalfany-suesse-werbung.
              bungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind. Soweit die   de/datenschutz/) verwiesen.
              Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob
              ein Mangel vorliegt oder nicht.                  § 15 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand, Streitschlichtung
            (3)  Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob   (1)  Erfüllungsort für diese AVB und sämtliche Leistungen ist Herbolzheim, falls nicht ausdrücklich
              fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen   abweichend schriftlich vereinbart.
              gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei   (2)  Für diese AVB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der
              zur Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar   Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
              vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder später   (3)  Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
              ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich in Textform Anzeige zu machen. Versäumt der   unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Freiburg im Breisgau. Wir sind jedoch
              Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für   auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
              den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den   (4)  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein
              gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.          oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
            (4)  Ist die gelieferte Sache mangelhaft, so leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Beseiti-  An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AVB tritt
              gung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung mangelfreier Ware (Ersatzlieferung).   das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht
              Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt   (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden Verkäufer und
              unberührt.                                         Käufer in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen
            (5)  Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der   Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.
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