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Allgemeine Verkaufsbedingungen





          § 1 Allgemeines, Geltungsbereich                    beauftragten Dritten oder (im Falle der Selbstabholung durch den Käufer) an den Käufer.
          (1)  Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „AVB“) gelten für alle Verkäufe oder   (2)  Die Einhaltung vereinbarter Lieferzeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
           Lieferungen von beweglichen Sachen (nachfolgend „Ware“) und sonstigen Leistungen der   sämtlicher Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages
           Kalfany Süße Werbung GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer“ oder „Wir“) an deren   behalten wir uns vor.
           Kunden (nachfolgend „Käufer“), sofern der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine   (3)  Der Verkäufer haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für die Verzögerung der
           juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.   Lieferung, soweit diese durch ein Ereignis höherer Gewalt oder andere im Zeitpunkt des Ver-
           Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, Lieferungen und Leistungen, auch wenn dann   tragsschlusses unvorhersehbare Ereignisse, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verursacht
           nicht gesondert auf sie Bezug genommen wird.       wurde. Ereignisse höherer Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse im Sinne des vorstehenden
          (2)  Diese AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedin-  Satzes sind insbesondere Arbeitsstörungen und -unterbrechungen, Unmöglichkeit oder Verzö-
           gungen des Käufers finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer im Einzelfall nicht   gerungen bei der Beschaffung von Rohware, Verzögerung des Transportes, Streik, Aussperrung,
           gesondert widerspricht. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen   Energiemangellagen, Energieverknappung, Schwierigkeiten in der Erlangung behördlicher
           kommen nur dann und insoweit zur Anwendung, als der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall   Genehmigungen, behördliche Maßnahmen, Pan- oder Epidemien oder ausbleibende, nicht
           ausdrücklich zugestimmt hat. Die Bezugnahme auf eine Bestellung, ein Schreiben, eine E-Mail   richtige oder nicht rechtzeitige Belieferungen durch Vorlieferanten, die der Verkäufer nicht zu
           oder sonstige Erklärungen des Käufers, die abweichende, entgegenstehende oder ergänzende   vertreten hat. Sofern der Verkäufer aufgrund solcher Ereignisse nicht in der Lage ist, Lieferzeiten
           Bedingungen enthalten oder auf solche verweisen, oder die vorbehaltlose Ausführung einer Leis-  einzuhalten, wird er den Käufer hierüber unverzüglich informieren. Sofern solche Ereignisse nur
           tung oder Lieferung des Verkäufers in Kenntnis solcher Bedingungen stellen keine Zustimmung   von vorübergehender Dauer sind, verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend. Sofern solche
           des Verkäufers dar und es bleibt in diesen Fällen bei der ausschließlichen Anwendung dieser AVB.  Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und
          (3)  Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen in Bezug auf den Vertrag, die nach Vertragsschluss   die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer berechtigt, ganz
           vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung   oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; in diesem Fall ist dem Käufer eine bereits geleistete
           zum Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform gemäß § 126b BGB.  Zahlung oder eine sonstige bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zurückzuerstatten.
                                                             (4)  Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem
          § 2 Vertragsschluss                                 Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
          (1)  Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, diese sind von uns im   (5)  Die Rechte des Käufers gemäß § 10 dieser AVB und unsere gesetzlichen Rechte insbesondere
           Einzelfall ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Dies gilt insbesondere für Preise, Mengen,   bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit
           Lieferfristen und Liefermöglichkeiten.             der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
          (2)  Bestellungen oder Aufträge durch den Käufer gelten als verbindliches Vertragsangebot. Sofern
           aus der Bestellung oder dem Auftrag nichts anderes hervorgeht, ist der Verkäufer berechtigt,   § 5 Lieferung
           dieses Vertragsangebot innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach seinem Zugang durch eine   (1)  Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung der Ware ab
           Auftragsbestätigung anzunehmen.                    Werk des Verkäufers. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erfolgt der Gefahren-
          (3)  Der mit Bestellung oder Auftrag des Käufers und Auftragsbestätigung des Verkäufers geschlos-  übergang auf den Käufer, wenn die Produkte an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit
           sene Vertrag gibt die Abreden zwischen Verkäufer und Käufer vollständig wieder; mündliche   dem Transport beauftragten Dritten oder (im Falle der Selbstabholung durch den Käufer) dem
           Abreden der Vertragsparteien werden durch diesen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht ausdrücklich   Käufer übergeben werden.
           aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages   (2)  Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt
           einschließlich dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der   (Versendungskauf). Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versen-
           Textform gemäß § 126b BGB.                         dung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
          (4)  Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße,   (3)  Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Lieferung ausschließlich Verpackung
           Inhaltsstoffe) sowie Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen, Grafiken und Abbildungen)   vereinbart.
           sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen   (4)  Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen aus begründetem Anlass berechtigt,
           Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffen-  soweit dies für den Käufer zumutbar ist.  Jede Teillieferung führt zur teilweisen Erfüllung der
           heitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung.   Lieferpflicht.
           Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften   (5)  Produktionstechnisch bedingte Mehr- oder Mindermengen in einer Schwankungsbreite von
           erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bestandteilen   +/- 10 % bleiben vorbehalten.
           durch gleichwertige Bestandteile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich   (6)  Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens
           vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.          des Käufers ist der Verkäufer zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich
          (5)  Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen   etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung
           Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Käufer zur Verfügung gestellten Zeichnungen,   in Höhe von 0,5 % des Nettorechnungsbetrages der betreffenden Lieferung pro angefan-
           Grafiken, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Mustern, Werkzeu-  gener Kalenderwoche, höchstens jedoch 5 % des Nettorechnungsbetrages beginnend mit
           gen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Käufer darf diese Gegenstände ohne   dem vereinbarten Liefertermin bzw. in Ermangelung eines Liefertermins mit der Mitteilung
           ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich   der Versandbereitschaft der Ware. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein
           machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf   höherer Schaden entstanden ist. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt
           Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell   kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche
           gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht   des Verkäufers bleiben vorbehalten.
           mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.   (7)  Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht
           Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum   in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von
           Zwecke üblicher Datensicherung.                    Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.
                                                             (8)  Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe des Verpackungsgesetzes nehmen
          § 3 Käuferspezifische Ware                          wir nicht zurück, sie werden Eigentum des Käufers; ausgenommen sind Euro-Tauschpaletten.
          (1)  Nach Maßgabe des jeweiligen Vertrages stellen wir für den Käufer spezifische Ware und Verpa-
           ckungen her. Auf Verträge über die Lieferungen und Leistungen von derartiger käuferspezifischer   § 6 Preise und Zahlungsbedingungen
           Ware finden ergänzend die Bestimmungen dieses § 3 Anwendung.   (1)  Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.
          (2)  Soweit wir Reinzeichnungen und digitale Druckvorlagen für die Verpackung der Ware herzustel-  (2)  Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, verstehen sich die Preise in Euro, ab Werk des
           len haben, ist der Käufer verpflichtet, uns die hierfür erforderlichen Daten, Produktinformationen   Verkäufers und ausschließlich der Kosten der Verpackung. Soweit nicht abweichend vereinbart,
           und Vorlagen  zur Verfügung zu stellen.            verstehen sie sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger weiterer
          (3)  Soweit der Käufer uns Vorlagen, Daten und Informationen zur Verwendung überlässt, versi-  Steuern, Zölle oder sonstiger Import- oder Exportgebühren.
           chert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen, Daten und Informationen   (3)  Wir behalten uns vor, produktionstechnisch bedingte Mehr- oder Minder mengen von 10 %
           berechtigt ist. Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einem   zu berechnen, ohne dass sich eine Änderung des vereinbarten Preises ergibt.
           Rechtsmangel dieser Vorlagen, Daten oder Informationen beruhen.  (4)  Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind in den Preisen keine Gestaltungskosten enthalten.
          (4)  Der Verkäufer ist ausdrücklich berechtigt, geschützte Marken, Logos, Namen oder sonstige   Mangels abweichender Vereinbarung werden insbesondere die Leistungen für die Entwicklung
           geschäftliche Kennzeichen des Käufers zum Zwecke der Erfüllung des jeweiligen Vertrages   käuferspezifischer Ware gemäß § 3 dieser AVB und für die Herstellung der Designs und Pro-
           zu verwenden.                                      duktionsmittel (z.B. Formen, Filme, Zeichnungen, Klischees, Produktions- und Handwerkzeuge,
          (5)  Der Verkäufer behält sich vor, die Verwendung von Vorlagen, Daten und Informationen abzu-  Masterstempel) gesondert vergütet und in Rechnung gestellt.
           lehnen, sofern diese gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen   (5)  Der Verkäufer behält sich ausdrücklich Preisberichtigungen vor, falls zwischen dem Datum
           die guten Sitten verstoßen könnten, oder wenn begründeter Anlass zu der Sorge besteht, dass   der Auftragsbestätigung und der Warenauslieferung ein Zeitraum von mehr als dreißig (30)
           damit Rechte Dritter verletzt werden könnten. In diesem Fall steht beiden Vertragsparteien ein   Tagen liegt und sich die Kosten für die Herstellung der Ware, wie zum Beispiel Material- oder
           Recht zur Kündigung des jeweiligen Vertrages zu.   Energiekosten, nachweislich und wesentlich erhöhen sollten. Der Käufer kann in diesem
          (6)  Soweit der Verkäufer dem Käufer Vorlagen, Daten und Informationen (z.B. Standardmotive)   Fall den betroffenen Vertrag ohne weitere Kosten stornieren. Schadensersatzansprüche des
           zum Zwecke des Vollzuges des jeweiligen Vertrages (z.B. zur Herstellung oder Abstimmung   Käufers sind ausgeschlossen.
           von Reinzeichnungen oder digitalen Druckvorlagen) zur Verfügung stellt, dürfen diese vom   (6)  Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist der Kaufpreis fällig und zahlbar innerhalb
           Käufer nur für die Zwecke des jeweiligen Vertrages verwendet werden. Weitere Nutzungen   von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware.
           sind nicht gestattet.                             (7)  Soweit Vorkasse vereinbart ist, beginnen etwaig vereinbarte Lieferzeiträume gemäß § 4 dieser
          (7)  Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist der Verkäufer berechtigt, käuferspe-  AVB erst ab Zahlungseingang zu laufen.
           zifische digitale (Druck-)Daten 12 Monate nach der Rechnungsstellung für den jeweiligen   (8)  Für den Fall, dass der Verkäufer nach Abschluss des Vertrages begründeten Anlass zur Annahme
           Vertrag zu löschen.                                hat, dass der Käufer nicht in der Lage ist, seine Pflichten zu erfüllen (z.B. wenn dieser fällige
          (8)  Käuferspezifische Ware und Verpackungen werden hergestellt, sobald deren Design vom   Zahlungen nicht erbringt), ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt, Ware lediglich gegen
           Käufer freigegeben ist. Der Verkäufer wird dem Käufer zu diesem Zweck entsprechende Muster   Vorkasse oder entsprechende Sicherheit zu liefern. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt der
           oder Korrekturabzüge zur Freigabe vorlegen. Etwaig vereinbarte Lieferzeiträume gemäß § 4   Verkäufer spätestens mit der Auftragsbestätigung.
           dieser AVB beginnen erst ab Freigabe des Musters und/oder des Korrekturabzuges zu laufen.  (9)  Zahlungen gelten generell erst an dem Tag bewirkt, an dem wir über die entsprechenden
          (9)  Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, bleiben alle zur Herstellung der Ware benö-  Beträge verfügen können. Im Fall von Teillieferungen bleibt anteilige Fakturierung ausdrücklich
           tigten Werkzeuge (z. B. Formen, Filme, Klischees, Produktions- und Handwerkzeuge, Masters-  vorbehalten. Transaktionsgebühren aus ausländischen Bankgeschäften gehen zu Lasten des
           tempel) im Eigentum des Verkäufers. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gilt dies   Käufers. Zahlungen sind unmittelbar an uns zu leisten.
           auch dann, wenn sich der Käufer an der Herstellung der Werkzeuge finanziell beteiligt hat.  (10)  Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein
          (10)  Die Werkzeuge für käuferspezifische Sonderanfertigungen bleiben für den Käufer für den   Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben
            Zeitraum von zwei Jahren ab der Rechnungsstellung für den jeweiligen Vertrag geschützt   die Gegenrechte des Käufers insbesondere gem. § 9 Abs. 5 Satz 2 dieser AVB unberührt.
            und werden nicht für andere Kunden des Verkäufers verwendet. Sofern nicht ausdrücklich   (11)   Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch
            abweichend vereinbart, sind wir allerdings berechtigt, mit diesen Werkzeugen hergestellte   mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines
            Ware als Muster oder zu Werbezwecken zu verwenden.  Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung
          (11)  Werkzeuge für käuferspezifische Sonderanfertigungen werden zwei Jahre ab der Rechnungs-  und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
            stellung für den jeweiligen Vertrag vom Verkäufer aufbewahrt.
                                                             § 7 Eigentumsvorbehalt
          § 4 Lieferzeiten                                   (1)  Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus
          (1)  Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, sind die Angaben zu Lieferzeiten annä-  dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung („Gesicherte Forderungen“) behalten
           hernd. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, beziehen sich Angaben zu Lieferzeiten   wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor („Vorbehaltsware“).
           auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport
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